Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klage der Umwelthilfe für bessere Luft
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch (15.00 Uhr) in Leipzig, ob das deutsche Luftreinhalteprogramm überarbeitet werden muss. Die Deutsche Umwelthilfe klagte. 2024 urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Bundesregierung nachbessern müsse. Es begründete das damit, dass die zugrunde liegenden Prognosen Fehler enthielten, weil aktuelle Daten und neue politische Maßnahmen nicht berücksichtigt worden seien. (Az. 7 C 1.25)
Nicht notwendig sei es aber, einen konstanten Abbau von Luftschadstoffen für die Jahre 2025 bis 2029 festzuschreiben. Ob es dabei bleibt, entscheiden nun die Bundesrichter, an die sich die Bundesrepublik wandte. Die EU-Staaten verpflichteten sich dazu, Schadstoffe wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid zu reduzieren, um die Luftqualität zu verbessern. Alle vier Jahre wird dazu ein Luftreinhalteprogramm erarbeitet und an die EU-Kommission geschickt.
N.Rollin--PP