AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD haben sich gemeinsam für die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem Verbot der AfD ausgesprochen. "Die AfD ist eine rechtsextreme Partei", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zum Abschluss der zweitägigen Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Die Partei greife die freie Gesellschaft an, normalisiere Rassismus, mache demokratische Institutionen verächtlich "und arbeitet darauf hin, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen".
Aus diesem Grund forderten die SPD-Fraktionsspitzen aus Bund, Ländern und dem Europaparlament die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten. "So schaffen wir eine solide Grundlage, um einen Antrag nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zu stellen", heißt es in der Erklärung weiter, die damit Bezug nimmt auf die im Grundgesetz verankerte Definition verfassungswidriger Parteien. Das Gremium müsse noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.
Es sei eine "Lehre aus unserer Geschichte und Grundlage der wehrhaften Demokratie, prüfen lassen zu können, ob Parteien sich auf dem Boden unseres Grundgesetzes bewegen", heißt es in der Erklärung weiter. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) stellte bei der Pressekonferenz nach dem Treffen klar, es gehe "nicht darum, dass irgendjemand sagt, die AfD soll jetzt verboten werden". Das entscheide weder eine Partei, noch die Regierung oder das Parlament, sondern "einzig und allein" das Bundesverfassungsgericht.
Es komme darauf an, dass eine liberale Demokratie "die wenigen Instrumente, die sie hat, um sich selber zu schützen gegen innere Bedrohung, auch einsetzt oder zumindest ihren Einsatz prüft", sagte Pistorius. Mustafa Güngör, SPD-Fraktionsvorsitzender der Bremer Bürgerschaft, bezeichnete es ebenfalls als "Gebot der Stunde", dass die Prüfung eines Verfahrens "endlich auf den Weg gebracht wird". "Wir sind der festen Überzeugung, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist", fügte er an, und "dass wir die Demokratie gemeinsam schützen müssen".
Die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des weiteren Umgangs mit der AfD hatte kürzlich auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gefordert. Diese Prüfung müsse aber ergebnisoffen sein und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen - "nicht nur ein Verbotsverfahren", betonte er.
Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot. Entscheiden muss letztlich das Bundesverfassungsgericht, den Verbotsantrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
I.Chauvin--PP