Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen den Öko-Stromanbieter Grüüün eingeleitet. Das Unternehmen habe Anfang des Monats auf seiner Internetseite angekündigt, zum 31. Oktober die Belieferungen von Haushalten einzustellen, erklärte die Bonner Behörde. Stelle ein Energieversorger die Tätigkeit ein, müsse er dies gesetzlich jedoch spätestens drei Monate vorher melden. "Eine Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur erfolgte bisher nicht", erklärte sie.
Zudem seien Energielieferanten dazu verpflichtet, gegenüber den Kunden die vertraglichen Vereinbarungen über eine Vertragsbeendigung einzuhalten. "Gerade in Zeiten steigender Energiepreise muss sich jeder auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwicklung von Energielieferverträgen verlassen können", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.
Die Verbraucherzentrale Berlin hatte in der vergangenen Woche bereits erklärt, die Ankündigung von Grüüün für nicht rechtmäßig zu halten. "Grundsätzlich sind Verträge für beide Seiten bindend", erklärte sie. "Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist möglich." Für eine außerordentliche Kündigung gebe es hohe Hürden.
Grüüün hatte das kurzfristige Ende der Stromlieferungen mit aktuell im Bundestag debattierten energiepolitischen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung begründet. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Netzpaket würden die Erzeugung von grünem Strom verhindern.
"Für grüüün bedeutet dies, dass eingeplante Grünstrommengen so zukünftig niemals erzeugt werden und wir daher unser nationales Angebot für Verbraucher jetzt aufgeben müssen", erklärte das Unternehmen. Es war mit dem Versprechen langfristiger Preisgarantien gestartet und warb mit festen Preisen für zehn Jahre.
"Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die von grüüün angeführten Gründe eine fristlose Beendigung laufender Verträge rechtfertigen können", erklärte Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin. Betroffenen Kunden raten die Verbraucherschützer, dem angekündigten Lieferstopp zu widersprechen, sich aber vorsorglich um einen neuen Stromlieferanten zu bemühen. Mehrkosten könnten zu Schadensersatzansprüchen führen.
B.Pichon--PP